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   BSG, 03.12.1996 - 10 RAr 7/95   

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BSG, 03.12.1996 - 10 RAr 7/95 (https://dejure.org/1996,2512)
BSG, Entscheidung vom 03.12.1996 - 10 RAr 7/95 (https://dejure.org/1996,2512)
BSG, Entscheidung vom 03. Dezember 1996 - 10 RAr 7/95 (https://dejure.org/1996,2512)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mutterschutz - Kündigung - Sonderkündigungsrecht - einvernehmliche Beendigung - Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung - Zeitraum - Zuordnung - Schutzfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Konkursausfallgeld für eine Urlaubsabgeltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1997, 1040
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.12.1980 - 8b/12 RAr 14/79

    Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RAr 7/95
    Der Senat hat insoweit wieder die frühere Rechtsprechung des BSG (BSGE 45, 191; 51, 102) fortgeführt (Senatsurteile vom 27. September 1994, SozR 3-4100 § 141b Nrn 11 und 12 sowie vom 22. November 1994, SozR 3-4100 § 141b Nr. 13 S 61 mit Anm Krause, EzA § 141b AFG Nr. 2).

    Nur eine solche Zuordnung berücksichtigt angemessen den Sinn und Zweck der drei einschlägigen Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Konkursrecht und Kaug-Recht (BSG Urteil vom 18. Dezember 1980, BSGE 51, 102, 104 = SozR 4100 § 141b Nr. 16 S 67; Senatsurteil vom 22. November 1994 aaO S 61 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ).

    Entscheidend für die Zuordnung eines Anspruchs ist, wo sein "Schwergewicht" liegt (BSGE 51, 102, 103).

    In Betracht könnten insoweit - neben dem Zeitraum unmittelbar vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses - auch jener Zeitraum kommen, für den die zu beanspruchenden Leistungen dem Unterhalt zu dienen bestimmt sind, oder der Zeitraum, in dem der Anspruch erarbeitet worden ist; dies hat das BSG (BSGE 51, 102 aaO) indes - überzeugend - mit der Erwägung verneint, daß ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung nur entsteht, wenn die dem Unterhalt im Urlaub dienenden Leistungen (Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld) nicht gewährt werden können bzw der erarbeitete Anspruch auf bezahlten Urlaub gerade nicht mehr verwirklicht werden kann.

    Dafür und für das Entstehen des Urlaubsabgeltungsanspruchs müßte zu diesem Zeitpunkt bereits feststehen, daß der erarbeitete Anspruch auf bezahlten Urlaub nicht mehr verwirklicht werden kann (BSGE 51, 102, 104).

    Wie der erkennende Senat im Anschluß an die Erwägung des 8b Senats (BSGE 51, 102, 104) zudem bereits dargelegt hat (Urteil vom 27. September 1994, SozR 3-4100 § 141b Nr. 11 S 51 f), ist es nicht unbillig, die Gewährung von Urlaubsabgeltung als Kaug davon abhängig zu machen, daß der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis auch rechtlich beendet, wenn das Insolvenzereignis stattgefunden hat.

    Der Arbeitnehmer kann frei darüber entscheiden, ob er das Arbeitsverhältnis fortführen oder wegen des Zahlungsverzugs seines Arbeitgebers fristlos beenden will (BSGE 51, 102, 104).

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 6/93

    Arbeitsförderung - Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung - Anschlusskonkurs -

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RAr 7/95
    Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Mutterschutzes erst nach dem Eintritt des Insolvenzereignisses zum Ende der Schutzfrist beendet wird (Fortführung von BSG vom 27.9.1994 - 10 RAr 6/93 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 11 und 10 RAr 7/93 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 12).

    Mit der Revision rügt die Beklagte, das Urteil des LSG weiche vom Urteil des BSG vom 27. September 1994 - 10 RAr 6/93 -, SozR 3-4100 § 141b Nr. 11, ab, wonach der Urlaubsabgeltungsanspruch der Zeit vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuzuordnen sei; dem Arbeitnehmer sei zuzumuten, das Arbeitsverhältnis wegen des Insolvenzereignisses zu beenden.

    Wie der erkennende Senat im Anschluß an die Erwägung des 8b Senats (BSGE 51, 102, 104) zudem bereits dargelegt hat (Urteil vom 27. September 1994, SozR 3-4100 § 141b Nr. 11 S 51 f), ist es nicht unbillig, die Gewährung von Urlaubsabgeltung als Kaug davon abhängig zu machen, daß der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis auch rechtlich beendet, wenn das Insolvenzereignis stattgefunden hat.

  • BSG, 22.11.1994 - 10 RAr 3/92

    Heuerverhältnis - Krankheit - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RAr 7/95
    Hierzu zählen auch die Ansprüche auf Urlaubsabgeltung (vgl Senatsurteil vom 22. November 1994, SozR 3-4100 § 141b Nr. 13 S 60 mwN; Kilger/Karsten Schmidt, Konkursordnung, 16. Aufl 1993, § 59 Anm 5 D a).

    Der Senat hat insoweit wieder die frühere Rechtsprechung des BSG (BSGE 45, 191; 51, 102) fortgeführt (Senatsurteile vom 27. September 1994, SozR 3-4100 § 141b Nrn 11 und 12 sowie vom 22. November 1994, SozR 3-4100 § 141b Nr. 13 S 61 mit Anm Krause, EzA § 141b AFG Nr. 2).

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RAr 7/95
    Die Klägerin hat mit dem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag vom 5. September 1991 in zulässiger Ausübung ihrer (grundgesetzlich verbürgten ) Vertragsfreiheit (§§ 241, 305 BGB; vgl allgemein Boemke, NZA 1993, S 532) den Arbeitsvertrag mit Wirkung für die Zukunft beendet (vgl BAG vom 30. September 1993, BAGE 74, 281, 289 = AP Nr. 37 zu § 123 BGB).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 7/93

    Arbeitsförderung - Insolvenz - Konkursausfallgeld - Urlaubsanspruch

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RAr 7/95
    Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Mutterschutzes erst nach dem Eintritt des Insolvenzereignisses zum Ende der Schutzfrist beendet wird (Fortführung von BSG vom 27.9.1994 - 10 RAr 6/93 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 11 und 10 RAr 7/93 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 12).
  • BSG, 30.11.1977 - 12 RAr 99/76

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei der Gewährung von Konkursausfallgeld -

    Auszug aus BSG, 03.12.1996 - 10 RAr 7/95
    Der Senat hat insoweit wieder die frühere Rechtsprechung des BSG (BSGE 45, 191; 51, 102) fortgeführt (Senatsurteile vom 27. September 1994, SozR 3-4100 § 141b Nrn 11 und 12 sowie vom 22. November 1994, SozR 3-4100 § 141b Nr. 13 S 61 mit Anm Krause, EzA § 141b AFG Nr. 2).
  • BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02

    Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit

    Der Schwerpunkt dieses Anspruchs liege allerdings in der Zeit, die der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unmittelbar vorausgehe (BSG 3. Dezember 1996 - 10 RAr 7/95 - ZIP 1997, 1040, 1041).
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch - Schadensersatzanspruch wegen

    Das BSG hat zwar unter Geltung der §§ 141a ff AFG den Urlaubsabgeltungsanspruch sozusagen einem Fiktivurlaub, nämlich den letzten Tagen unmittelbar vor der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugeordnet, welche der abzugeltenden Urlaubsdauer entsprechen (BSGE 45, 191, 193 = SozR 4100 § 141b Nr. 5; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 11; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 12; BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 16).

    Erst mit dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) vom 24. März 1997 (BGBl I 594) wurde der Ausschlusstatbestand um die Ansprüche "wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses" erweitert, nicht zuletzt um den Urlaubsabgeltungsanspruch insg-rechtlich der Entgeltzahlung im Krankheitsfall gleichzustellen (BT-Drucks 13/4941 S 188), nachdem das BSG - wie unter 2. erwähnt - auch diesen Anspruch ursprünglich im Rahmen der Regelung des Kaug nicht als Anspruch für den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern als Anspruch für die letzten, der abzugeltenden Urlaubsdauer entsprechenden Tage des Arbeitsverhältnisses angesehen hatte (zuletzt BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 16).

  • BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 71/01 R

    Insolvenzgeldanspruch - Urlaubsabgeltung - Anspruchsausschluss

    Hierzu zählt unzweifelhaft auch der Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung, da diese in unlösbarem Zusammenhang mit der Beschäftigung steht (vgl BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 13 mwN; SozR 3-4100 § 141b Nr. 16).

    Ob der Anspruch des Klägers auf die Urlaubsabgeltung, die nach den Feststellungen des LSG offenbar das (Urlaubs-)Jahr 1998 betrifft, jedoch als Arbeitsentgelt für 1999 bescheinigt worden ist, dem dreimonatigen Insolvenzgeldzeitraum unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung des BSG zu § 141b AFG entwickelten Grundsätze (vgl insbesondere SozR 3-4100 § 141b Nr. 16) zuzuordnen ist, kann dahinstehen.

  • LAG Hamm, 18.10.2001 - 4 Sa 1197/01

    Zu erfüllender Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung

    Dies galt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis erst nach dem Eintritt des Insolvenzereignisses beendet wurde (BSG v. 27.09.1994 - 10 RAr 7/93, KTS 1995, 113 = ZIP 1994, 1875 ; BSG v. 03.12.1996 - 10 RAr 7/95, KTS 1997, 522 = ZIP 1997, 1040).
  • SG Mainz, 17.12.2001 - S 3 AL 125/01

    Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung - Entschädigungsanspruch - Anerkennung

    Für den Urlaubsabgeltungsanspruch aber ist anerkannt, dass dieser kaug-rechtlich der Zeit zuzuordnen ist, die der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unmittelbar vorausgeht(BSG, Urteil vom 3.12.1996 - 10 RAr 7/95 - Urteil vom 27.9.1994 - 10 RAr 6/93 -).

    Nur eine solche Zuordnung berücksichtigt angemessen den Sinn und Zweck der drei einschlägigen Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Konkursrecht und Kaug-Recht (Urteil des BSG vom 3.12.1996 - 10 RAr 7/95 - mwN).

    Der Arbeitnehmer könne dann frei darüber entscheiden, ob er das Arbeitsverhältnis fortführen oder wegen des Zahlungsverzugs seines Arbeitgebers fristlos beenden wolle (BSG, Urteil vom 18.12.1980 - 8 b/12 RAr 14/79 - Urteil vom 27.9.1994 - 10 RAr 6/93 - Urteil vom 3.12.1996 - 10 RAr 7/95 -).

  • LAG Hamm, 27.06.2002 - 4 Sa 468/02

    Urlaubsabgeltung nach Verfahrenseröffnung Masseverbindlichkeit

    Dies galt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis erst nach dem Eintritt des Insolvenzereignisses beendet wurde (BSG v. 27.09.1994 - 10 RAr 7/93, KTS 1995, 113 = ZIP 1994, 1875; BSG v. 03.12.1996 - 10 RAr 7/95, KTS 1997, 522 = ZIP 1997, 1040).
  • LSG Niedersachsen, 31.01.2002 - L 8 AL 428/00

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Anspruch

    Nach der Rechtsprechung des BSG zu den konkursausfallgeldrechtlichen Vorschriften des AFG war für den Urlaubsabgeltungsanspruch Konkursausfallgeld zu gewähren, soweit er in den Konkursausfallgeld-Zeitraum fiel (vgl BSG, Urteil vom 3. Dezember 1996 -- 10 RAr 7/95 -- ">141b%20AFG%20Nr.%2016#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 141b AFG Nr. 16; Urteil vom 24. Januar 1995 -- 10 RAr 4/94 -- Dienstblatt Rechtsprechung 4197, AFG/§ 141b; Urteil vom 22. November 1994 -- 10 RAr 3/92 -- ">141b%20AFG%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 141b AFG Nr. 13; drei Urteile vom 27. September 1994 -- 10 RAr 7/93 -- ">141b%20AFG%20Nr.%2012#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-4100 § 141b AFG Nr. 12; -- 10 RAr 6/93 -- SozR 3-4100 § 141b Nr. 11; -- 10 RAr 5/92 -- ZIP 1994, 1968 = Dienstblatt Rechtsprechung 4178, AFG/§ 141b).
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.06.2004 - L 3 AL 84/03

    Berücksichtigung des Anspruchs auf Abgeltung eines restlichen Urlaubanspruchs bei

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  • BSG, 30.04.2010 - B 11 AL 152/09 B
    4 Soweit die Beschwerdebegründung ausdrücklich das Abweichen der Entscheidung des LSG von der bisherigen Entscheidungspraxis des BSG (Urteile vom 20.3.1984 - 10 RAr 4/83, 24.3.1983 - 10 RAr 15/81, 30.5.1990 - 10 RAr 15/89, 3.12.1996 - 10 RAr 7/95) des Bundesarbeitsgerichts (BAG), des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie des BVerfG (Urteil vom 19.10.1983 - 2 BvR 298/81) anführt, übersieht sie, dass nach der gesetzlichen Bestimmung des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG die Abweichung von einer Entscheidung eines anderen obersten Bundesgerichts - hier des BAG und des BGH - die Divergenz von vornherein nicht begründet.
  • LSG Sachsen, 17.01.2002 - L 3 AL 199/00

    Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Einberufung zum Grundwehrdienst;

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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2014 - L 12 AL 77/14
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